Berlin (EZ) | 15. Juli 2016 | Tanit Koch, die Chefredakteurin der BILD, hat noch in der Nacht – wohl unter dem Eindruck der von ihr fleißig verbreiteten Videos von sterbenden und toten Menschen in Nizza – bei einem Notar eine Verfügung hinterlassen, dass Bilder und Videos ihres eigenen Todes zu unterlassen seien.
Koch beruft sich darin auf die Persönlichkeitsrechte und auf den Pressekodex. Wörtlich heißt es in dem Dokument: „Auch wenn ich eine Person der Zeitgeschichte bin, rechtfertigt dies nicht, während meines Sterbens Bilder und Videos von mir anzufertigen und diese zu verbreiten“ Die Nachricht müsse reichen, dass sie gestorben sei; dies müsse nicht mittels demütigender und ehrverletzender Bilder illustriert werden.
Die Verfügung gilt für sämtliche erdenklichen Sterbearten: „Terroranschlag, Herzinfarkt, Krebs, andere Krankheiten, Unfälle (im Haushalt/auf der Straße), Mord oder Totschlag, Gasexplosion in der Küche sowie eigene Dummheit (betrunken im Pool, zugedröhnt auf der Toilette in eigenem Erbrochenem liegend, etc.) und Suizid.“
Ferner wird verfügt, dass Smartphones, Handys, Kameras und sonstige Geräte, die geeignet sind, Bild- oder Tonaufnahmen zu machen, zum Zeitpunkt ihres Ablebens auszuschalten sind.
Wer gegen diese Verfügung verstößt, soll mit einer nichtöffentlichen Rüge des Presserates rechnen müssen.
(JPL)