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Gericht erlaubt Eheschließungen zwischen iPhone- und Android-Nutzern

Köln | Das Amtsgericht in Köln hat ein Grundsatzurteil getroffen: Nutzern von Android-Geräten ist es nun erlaubt, ihren Partner, der ein iPhone besitzt, zu heiraten. In der Bevölkerung und in der Politik stößt das Urteil auf Skepsis.

Geklagt hatte eine Frau, die begeisterte Apple-Userin ist und seit vier Jahren ein iPhone besitzt. Das Standesamt in Köln-Kalk weigerte sich, ihrer Hochzeit mit ihrem Freund zuzustimmen, weil dieser ein Android-Smartphone besitzt.



Das Amt sah gesellschaftliche Normen und den künftigen Ehefrieden bedroht. Gegen diese Entscheidung zog die junge Frau vor Gericht und bekam nun Recht.

Das Amtsgericht entschied, dass Eheschließungen zwischen iPhone- und Android-Nutzern grundsätzlich zulässig seien. In der Begründung heißt es, eine pluralistische Gesellschaft müsse das Zusammenleben von erheblich unterschiedlich geprägten Ehepartnern tolerieren und dürfe diese nicht in ihrer freien Willensausübung behindern.

Das Gericht hob hervor, dass iPhone-Nutzer vor dem Gesetz mit Android-Besitzern gleichgestellt seien und kritisierte eine weitere Diskriminierung von einer der beiden Gruppen scharf. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Aus Teilen der Politik, vor allem aus der CSU, kamen kritische Töne, die die Unnatürlichkeit einer solchen Vermählung anprangerten. Eine Gruppe von Rechtsanwälten, allesamt iPhone-Benutzer, kündigte rechtliche Schritte gegen das Urteil bis hin zum Verfassungsgericht an.

Ein ähnliches Verfahren liegt seit Jahren auf Eis. Ein Mann aus Nürnberg, der seit Jahren ein altes Nokia-Handy verwendet, klagt auf die Erlaubnis, seine Partnerin zu ehelichen – diese ist Android-Nutzerin. Die Gerichte stehen allerdings bislang auf dem Standpunkt, dass Nokia-User ohnehin demnächst aussterben und sich daher ein teures Verfahren nicht mehr lohne.


Dies ist ein uralter Artikel, der im Rahmen der »Best of«-Wochen-Monate wieder rausgekramt wurde. Erstveröffentlichung: Januar 2016.

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