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Tatbestand »Verletzung von atheistischen Gefühlen« kommt ins Strafgesetzbuch

Berlin | Atheisten, Agnostiker und überzeugte Naturwissenschaftler sollen sich künftig gegen die Verletzung ihrer nichtreligiösen Gefühle wehren können. Der Tatbestand »Wissenschaftsbeleidigung« macht es demnächst möglich.

Bislang können sich Menschen, die sich aufgrund ihres Wissens um die Naturwissenschaften von Äußerungen religiöser Menschen beleidigt fühlen, kaum vor Gericht wehren. Das wird sich bald ändern: Das Bundesjustizministerium hat verkündet, dass demnächst der Straftatbestand »Wissenschaftsbeleidigung« ins Strafgesetzbuch kommen wird – analog zur Religionsbeschimpfung.



Viele Menschen in Deutschland haben lange für dieses Gesetz gekämpft. So zum Beispiel der Dortmunder Physiker Andreas Kunzel, der sich immer wieder in seinen wissenschaftlichen Gefühlen verletzt sieht: »Neulich musste ich mir in der Straßenbahn wieder anhören, dass Gott angeblich die Welt erschaffen haben soll. Ich werde da richtig wütend. Diese Spinner beleidigen mein Wissen und niemand unternimmt etwas!« Er ist heilfroh, dass er sich nun gegen religiöse Übergriffe zur Wehr setzen kann. Die Polizei habe sich in der Vergangenheit stets rausgehalten.

Seit Jahren muss sich Anne K., aufgeklärte Köchin, vor ihrer Wohnung in der Dresdner Innenstadt ebenfalls immer wieder mit konfrontativem Religionseifer eines Nachbarn auseinandersetzen. »Er erzählt mir absolut unaufgefordert und immer, wenn ich ihn treffe, wie toll doch die Engel über uns wachen und so. Und dann lacht er mich aus, wenn ich ihm erzähle, dass das nach meinem Kenntnisstand nicht so ist und zeigt mit dem Finger auf mich. Und jetzt reicht es mir, ich bin so geladen.« Endlich seien ihr juristisch nicht mehr die Hände gebunden.

Heiko L., Auszubildender und wohnhaft in Frankfurt am Main, muss sich sogar von seiner Familie schlimmste Beleidigungen seines Atheismus anhören. »Ich habe mal erwähnt, dass ich keinen Grund habe, an der Urknalltheorie zu zweifeln. Tja, jetzt darf ich mir ständig einen Vortrag vom Großvater anhören, dass das ja gar nicht in der Bibel steht und nur eine neumodische Theorie sei. Und wenn man sich so was bei jeder Gelegenheit anhören muss, kann man irgendwann nicht mehr.«

Das Gesetz sieht exakt dieselben Strafen bei der Verletzung von wissenschaftlichen und atheistischen Gefühlen vor wie bei der Beleidigung von religiösem Empfinden (§166 StGB). Somit droht dem Verursacher eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine hohe Geldstrafe.

(JPL/Foto: „Justitia auf Gericht 2006-02-05 (2)„. Licenced under Public domain via Wikimedia Commons.)


Dies ist ein uralter Artikel, der im Rahmen der »Best of«-Wochen-Monate wieder rausgekramt wurde. Erstveröffentlichung: November 2017.

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