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Norddeutschland akzeptiert »Karneval« als Asylgrund

Hamburg | Die Innenminister der norddeutschen Bundesländer haben sich spontan darauf geeinigt, den Asylbegehren von rheinländischen und süddeutschen Karnevalsflüchtlingen grundsätzlich stattzugeben. 

Menschen, die dem karnevalistischen Treiben in den Karnevalshochburgen entfliehen wollen, haben damit Anspruch auf Asyl in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Das teilten heute die Innenminister der fünf Bundesländer mit.



Jahr für Jahr flüchten Tausende Menschen vor dem sogenannten »Närrischen Treiben« in den Norden der Republik, wo sie wegen ihrer Gesinnung nicht verfolgt werden. Sie haben nun ein Anrecht auf Schutz und Obdach in den Ländern.

Die meisten Flüchtlinge kommen aus der Gegend um Köln und Düsseldorf. In diesem Jahr sind bereits mehr als 4000 Menschen von dort in Norddeutschland gestrandet. In ihrer Heimat fühlen sie sich verfolgt, weil sie dem Geschehen auf den Straßen während des Karnevals nichts abgewinnen können. Teilweise werden sie auf offener Straße angepöbelt, von Betrunkenen ausgelacht und müssen um ihre Ruhe fürchten.

Viele Flüchtlinge kehren nach kurzer Zeit im innerdeutschen Ausland zurück in ihre Wohnorte im Rheinland, weil sich die Lage in der Regel schnell wieder beruhigt. »Aber dann geht das nach nur wenigen Monaten wieder los, immer und immer wieder!«, weint ein Familienvater aus Köln. Er ist selber in der Stadt geboren und aufgewachsen, aber irgendwann hat er gemerkt, dass er offenbar eine andere Einstellung zum Karneval hat als die Mehrheit seiner Mitmenschen.

Der Innensenator von Hamburg setzte das ernste Problem dann schließlich auf die Tagesordnung. Mit seinen Kollegen aus den anderen norddeutschen Ländern erließ er einen Schnellentscheid, der den Karnevalsflüchtlingen den uneingeschränkten Asylstatus zugesteht. Damit dürfen sie sich frei bewegen und einer Arbeit nachgehen.

Niedersachsens Innenminister forderte auch seine Kollegen in anderen Teilen der Republik auf, dem Beispiel zu folgen. »Der Ansturm ist enorm, das können wir alleine gar nicht leisten.« Nun überlegen auch Berlin, Brandenburg und Thüringen zumindest eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für die Betroffenen auszusprechen.


Dies ist ein uralter Artikel, der im Rahmen der »Best of«-Wochen-Monate wieder rausgekramt wurde. Erstveröffentlichung: März 2014.

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