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Zum Schutz der Allgemeinheit: BILD darf nur noch verpixelt erscheinen

Berlin (EZ) | Die BILD-Zeitung darf ab sofort nur noch verpixelt veröffentlicht werden. Damit sollen u. a. Persönlichkeitsrechte besser geschützt, die massive Verbreitung von Falschmeldungen verhindert und Vorurteilen, Hass und Abstumpfung einiger Bevölkerungsgruppen entgegengewirkt werden.

Bisher durften die BILD-Zeitung und Artikel auf bild.de immer unverpixelt und völlig offen gezeigt werden. Das sorgte in der Vergangenheit des Öfteren für harsche Kritik; viele sahen das als kompletten Fehler. Ein häufiger Kritikpunkt: wider besseres Wissen verletze die Zeitung Persönlichkeitsrechte und bringe falsche Informationen unter die Menschen. Doch die BILD berief sich stets auf die Pressefreiheit.



So wird die Bild künftig am Kiosk aussehen.

Nun wurde ein Machtwort gesprochen: Ab sofort muss die BILD all ihre Artikel unkenntlich machen. In der Mitteilung des Presserats heißt es unter anderem:
»Bei den Artikeln und sonstigen Meldungen der BILD-Zeitung ist sicherzustellen, dass das Geschriebene der Redakteure vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe an die Leser oder an andere Medien durch ein technisches Verfahren unkenntlich gemacht wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.«

Bild-Chef Julian Reichelt reagierte umgehend auf den Beschluss und erklärte in insgesamt 15 Tweets, dass er Beschwerde einlegen werde. Parallel dazu bastelte ein Praktikant aus den Tweets einen Kommentar auf bild.de, der aber aufgrund der sofortigen Unkenntlichmachung nicht zu entziffern ist.

Die heutige Ausgabe der BILD erschien bereits komplett verpixelt. Der Presserat begründete seinen Schritt weiter damit, dass etwaige Streitereien, welche Beiträge die BILD unverpixelt hätte veröffentlichen dürfen, weniger Zeit in Anspruch nehmen dürften als die derzeitige Praxis, im Nachhinein zu beraten, welche Beiträge nicht hätten veröffentlicht werden sollen.

Allgemein wird die Verfügung als Schritt in die richtige Richtung gewertet.

(BSCH/Fotos: EZ Media)


Dies ist ein uralter Artikel, der im Rahmen der »Best of«-Wochen-Monate wieder rausgekramt wurde. Erstveröffentlichung: August 2015.

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