Karlsruhe | Wer auf Deutschlands Straßen unterwegs ist und einen Helm trägt, ist nicht verpflichtet, ein Fahrrad mit sich zu führen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anlass war die Klage eines Mannes, der mit einem Helm auf dem Kopf und ohne Fahrrad durch die Fußgängerzone in Leipzig spazierte und daraufhin von der Stadt verklagt wurde.