Berlin (EZ) | Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss einigen können, um Freunde von Silvesterfeuerwerkskörpern doch noch zu besänftigen. Demnach sollen Böller nun ausschließlich an Weihnachten erlaubt sein, um die Verwandtschaft auf Abstand und somit die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
»Wir wissen, wie schwer es vielen Menschen fällt, auf ihr jährliches Silvesterfeuerwerk zu verzichten«, so Regierungssprecher Steffen Seibert in einer Erklärung. Mit der jetzigen Einigung schlage man zwei Fliegen mit einer Klappe.
»Die Menschen dürfen böllern, sofern dies statt Silvester an Weihnachten passiert und auch nur, um zusätzliche Verwandte oder Bekannte, die plötzlich vor der Haustür stehen, zu vertreiben und damit die Kontaktbeschränkungen und den Mindestabstand einzuhalten.«
Wenn regelmäßig ein Knaller gezündet werde, der sich zwischen zwei Personen befindet, werde automatisch ein Abstand von zwei bis vier Metern eingehalten, was in der aktuellen Situation notwendig sei.

Seibert erklärte weiter, dass bei Erfolg dieses Modells auch eine Verlängerung der Einsetzung von Silvesterböllern möglich sei. »Wenn wir feststellen, dass das Infektionsgeschehen nach Weihnachten spürbar nach unten gegangen sein sollte, können wir uns vorstellen, eine sogenannte ›Böllerpflicht‹ einzuführen, sodass Menschen immer einen Knaller zünden können, sobald ihnen jemand zu nahe kommt.«
(JME/Foto: By Ramesh NG – Flickr: Chakra Fireworks at Vishu Kerala, CC BY-SA 2.0, Link)
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