Karlsruhe/Bremen (EZ) | 19. Dezember 2017 | Der Numerus clausus für ein Medizinstudium ist in Teilen verfassungswidrig – das stellte heute das Bundesverfassungsgericht fest. In einem anderen Fall sind die Richter noch zu sehr mit dem Auslachen eines Bremer Einser-Abiturienten beschäftigt, der auch gerne studieren möchte.
Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte den Fall. Der 22-Jährige aus dem Bremer Norden, der 2016 die Hochschulreife mit einem Schnitt von 1,1 erhielt, schloss sich seinerzeit der heute verhandelten Klage an, den Numerus clausus für das Medizinstudium abzuschaffen.
Der Senat in Karlsruhe allerdings entschied, zunächst monatelang über den ehrgeizigen jungen Mann herzhaft zu lachen. Zudem wurde sein Anliegen nicht mit ins Hauptverfahren einbezogen – wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg.
Seitdem kursiert die eingereichte Klageschrift zur Erheiterung des Kollegiums im Haus und wurde bereits hundertfach kopiert, geteilt und an befreundete Juristen und Bildungsexperten weitergeleitet.
Nach dem Jahreswechsel, wenn alle das Schriftstück gesehen und sich köstlich über den niedlichen, aber aussichtslosen Studierwillen amüsiert haben, will das Verfassungsgericht den Fall dann schlussendlich offiziell ablehnen und dem Kläger empfehlen, das Abitur in einem anderen Bundesland zu wiederholen.
(JPL/Foto: By Dr. Ronald Kunze – Own work, CC BY 3.0, Link)