Berlin (EZ) | 2. Oktober 2015 | Die Regierung hat genug: Seit heute gibt es den Tatbestand „BER-Beleidigung“ im StGB, der stark an Präsidentenbeleidigung angelehnt ist. Bestraft wird dann jeder, der öffentlich den künftigen Berliner Flughafen verunglimpft. „Wir haben jetzt mal echt die Schnauze voll von den vielen Witzen und Wortspielen, das muss aufhören“, erklärt ein Sprecher de Bundesregierung wenig diplomatisch. „Deshalb haben wir §90 StGB kopiert und das Wort „Bundespräsident“ durch „BER“ ersetzt und ein paar andere Halbsätze entfernt.“ Das Gesetz gilt seit heute.
In §90 StGB ist die strafrechtliche Verfolgung der umgangssprachlich „Präsidentenbeleidigung“ genannten „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ geregelt. Strafen zwischen drei Monaten und 5 Jahren sind darin vorgesehen.
„Das übernehmen wir eins zu eins für den neuen Paragrafen 90b, der sich mit dem BER befasst.“
Hier im Wortlaut:
§ 90b
Verunglimpfung des Berliner Flughafens Willy Brandt (BER)
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den BER verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Aufsichtsrates des BER verfolgt.
„Damit sollte sich das Thema endlich erledigt haben und wir können in Ruhe an der Absage des übernächsten Eröffnungstermins arbeiten,“ so Aufsichtsratsvorsitzender Michael Müller.
(JPL/Foto: „BER panel“ by Fridolin freudenfett (Peter Kuley) – Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons.)