Karlsruhe (EZ) | 22. Juli 2015 | Gestern hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld offiziell für verfassungswidrig erklärt. Heute wurde bekannt gegeben, dass damit auch alle Gelder, die seit 2013 geflossen sind, von den betroffenen Müttern und Vätern zurückgezahlt werden müssen. Laut Richter haben sie bis zum 1. September Zeit.
Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Zu diesem Urteil kam das Verfassungsgericht am gestrigen Montag.
Wie Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, heute mitteilte, sind mit dem Urteil auch alle Menschen, die Gebrauch von dem widerrechtlich ausgezahlten Geld gemacht haben, dazu verpflichtet, den kompletten Betrag plus Zinsen bis spätestens 1. September zurückzuzahlen.
„Es sind insgesamt fast eine Milliarde Euro zu Unrecht geflossen. Da ist es doch selbstverständlich, dass der Staat dieses Geld zurückhaben möchte“, so Kirchhof.
Pro Familie seien es im schlimmsten Fall etwa 3.000 Euro. Dazu kommen rund 500 Euro Zinsen. „Das geht doch noch“, so der Vizepräsident ermutigend.
Außerdem sollen die Kinder, die durch das Betreuungsgeld bisher zuhause blieben, die Zeit nun in einer Kita nachholen. „Die Einschulung muss dann gegebenenfalls ein wenig nach hinten gescoben werden“.
Kirchhof ging auch kurz auf Gerüchte ein, das Verfassungsgericht sei gar nicht berechtigt, derlei Dekrete zu erlassen. „Das ist natürlich Schwachsinn, wir dürfen das. Wer sollte uns daran hindern?“
(JPL/Foto: Johannes Otto Först (cropped by Marcel Douwe Dekker) [Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons])