Karlsruhe (EZ) | 21. Juli 2015 | Nachdem Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer die sofortige Abschaffung des Bundesverfassungsgerichts gefordert hat, meldete das betroffene Gericht Bedenken an. Nach Meinung der Karlsruher Richter wäre so ein Schritt ein Bruch des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat heute erneut ein Gesetz kassiert, dass die Bundesregierung durchgebracht hat. Nun reicht es CSU-Chef Horst Seehofer: er will noch diese Woche das Gericht schließen lassen.
„Das Zustandekommen des Betreuungsgeldgesetzes als verfassungswidrig zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück,“ so der bayrische Ministerpräsident. „Jetzt reicht es mir!“ Seehofer hat Anwälte mit der Auflösung des Verfassungsgerichts beauftragt.
Karlsruhe selber sieht diesen Vorschlag kritisch. „In unseren Augen wäre ein solcher Schritt klar grundgesetzwidrig,“ so der Präsident des Verfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle. „Dumm nur, dass wir nach Verabschiedung des Abschaffungsgesetzes nicht mehr darüber urteilen können, weil es uns dann ja nicht mehr gibt.“
Darauf baut auch Seehofer. Er will eiligst das entsprechende Gesetz durch den Bundestag peitschen und damit Tatsachen schaffen. „Vom Bundespräsidenten haben wir da keinen großen Widerstand zu erwarten, hahaha!“ Noch diese Woche soll deshalb das Parlament kurzfristig einberufen werden. Seehofers Ansicht nach werden die Abgeordneten für sein Anliegen gerne ihren Urlaub unterbrechen.
(JPL/Foto: „MP Horst Seehofer 2013“ by Freud – Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons.)