München (EZ) | 11. März 2014 | Im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß hat die Staatsanwaltschaft heute ein neues Strafmaß gefordert. Sollte der Bayern-Präsident verurteilt werden, droht ihm anstelle von Gefängnis das Zählen von der Zahl 1 bis zur Zahl 27.200.000. Damit sei er zwischen sieben und zwölf Monaten beschäftigt, heißt es.
Gestern endlich begann der seit Monaten mit Spannung erwartete Prozess gegen den Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung. Und bereits zum Auftakt gab es ein spektakuläres Geständnis. Demnach hat Hoeneß nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, 3,5 Millionen Euro Steuern am Fiskus vorbeigeschleust, sondern sogar bis zu 27,2 Millionen.
Angesichts dieser Höhe fordert die Staatsanwaltschaft nun ein neues Strafmaß. Statt einer Gefängnis- oder Geldstrafe soll Hoeneß im Falle einer Verurteilung von 1 bis 27,2 Millionen zählen. Dies solle dem Angeklagten einmal vor Augen führen, „um welche Dimensionen er den Staat eigentlich betrogen“ habe, so Staatsanwalt Achim von Engel.
Der Vorsitzende Richter Rupert Heindl erklärte bereits, die Strafe prüfen lassen zu wollen. Er könne sich jedoch vorstellen, dass der Verurteilte dann unter Aufsicht von mehreren Polizeibeamten sowie einem Mathematikprofessor über einige Monate hinweg mehrere Stunden pro Tag zählt. Solange bis die Zahl 27.200.000 erreicht ist.
Hoeneß selbst reagierte eher verhalten auf das mögliche neue Strafmaß. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass ihm vor allem die kleinen Zahlen unter 1.000.000 immer schon gewisse Probleme bereitet hätten.
Nachtrag 12.03.14: In der ursprünglichen Version war noch von 18 Mio die Rede. Doch im Laufe des gestrigen Tages stieg die Steuerschuld auf bis zu 27,2 Mio Euro an. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.
(BSCH/Foto: Harald Bischoff [CC BY-SA 3.0])