Berlin/Karlsruhe (EZ) | 26. Februar 2014 | Die 3% -Hürde bei Europawahlen ist grundgesetzwidrig, das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf Nachfrage fällt der Führung der FDP zu dem Urteil leider keine passende Pointe ein. Die Karlsruher Richter haben die Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel bei der Europawahl festgestellt. Schon bei der nächsten Wahl am 25. Mai soll die 3%-Hürde wegfallen.
Der Spitze der FDP fällt dazu leider keine passende Pointe ein. Auf Nachfrage sagte Christian Lindner, Vorsitzender der Liberalen, der Wegfall der Hürde sei schön. Darüber alleine könne aber noch niemand lachen.
Generalsekretärin Nicola Beer ließ über einen Sprecher mitteilen, dass derlei Hürden generell wegfallen sollten und der freie Markt die Zusammensetzung der Parlamente, auch in Deutschland, regulieren sollte. Darin könne sie aber keinen Witz erkennen.
Wolfgang Kubicki, Stellvertreter von Lindner im Vorstand der Partei, will eine Diskussion über den potenziellen Witzfaktor des BVG-Entscheids auch gar nicht erst aufkommen lassen. Der Fokus müsse nun darin liegen, trotz Wegfalls der Sperrklausel ins Europäische Parlament (EP) zu kommen.
(JPL/Bild: FDP)