Berlin (EZ) | 19. Februar 2014 | Als Reaktion auf die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy hat der Deutsche Kinderschutzbund ein Verbot der Herstellung von Kindern gefordert. Nur so könne man Kinderpornografie effizient und erfolgreich bekämpfen und Kinder vor Übergriffen schützen. Justizminister Heiko Maas kündigte bereits an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu prüfen.
Nachdem vor einigen Tagen erste Forderungen nach einem Verbot des Verkaufs von Kinder-Nacktfotos laut wurden, geht der Deutsche Kinderschutzbund nun noch ein Stück weiter. Demnach soll bereits die Herstellung von Kindern verboten und unter Strafe gestellt werden. „Nur so können wir eine 100-prozentige Sicherheit gewährleisten“, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers heute Vormittag vor Journalisten.
Der Fall Edathy habe gezeigt, dass es im Bereich der Kinderpornografie noch viel zu viele Gesetzeslücken gebe und ein dringender Handlungsbedarf bestehe. „Die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von Kinder-Nacktfotos ist daher schon mal ein Weg in die richtige Richtung.“
Doch gehe ihm diese Forderung noch nicht weit genug, so Hilgers weiter. „Um unseren Kindern zukünftig absolute Sicherheit zusichern zu können, müssen wir früher ansetzen.“ Deshalb sei es wichtig, bereits die Herstellung von Kindern jeglicher Art zu untersagen.
„Erst wenn Paare vorausschauend genug denken und bereit sind, zum Schutz ihrer zukünftigen Kinder auf eben diese zu verzichten, können wir Kinderpornografie und Pädophilie erfolgreich bekämpfen und besiegen!“
Justizminister Heiko Maas (SPD) reagierte positiv auf diesen Vorschlag und kündigte an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf prüfen und ausarbeiten zu wollen. „Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität. Wenn wir mit einem entsprechenden Herstellungsverbot praktisch jedes Kleinkind vor Übergriffen schützen können, gibt es derzeit wenig, was gegen diese gesetzliche Regelung spricht.“
Wer im Falle eines Verbotes dennoch widerrechtlich Kinder in die Welt setzt, muss laut Maas mit einer Strafe zwischen neun Monaten und 18 Jahren rechnen.
(BSCH/Bild: MesserWoland [CC BY-SA 3.0])