Regensburg (EZ) | 6. Januar 2014 | Nach deutschen Redtube-Nutzern plant die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen eine weitere Abmahnwelle. Diesmal trifft es Konsumenten von ähnlichen Videos der amerikanischen Sängerin Miley Cyrus.
Urmann + Collegen (U+C) arbeitet gerade erst die Mahnungen gegen Nutzer der Pornoseite RedTube ab, da wittert die Kanzlei bereits eine neue lukrative Geldquelle: diesmal trifft es deutsche Internetnutzer, die sich erotische Streifen von Miley Cyrus angesehen haben sollen.
Der Geschäftsführer der Kanzlei, Thomas Urmann, teilte mit, dass seine Anwälte bereits die Adressen und Nutzerdaten von mehreren tausend Telekom-Kunden beschafft hätten, die in den kommenden Tagen Post erhalten werden. Dabei habe das Landgericht Köln unkomplizierte Hilfe geleistet.
Die Nutzer werden aufgefordert, 250 Euro Buße zu zahlen und sich zu verpflichten, künftig keine weiteren Cyrus-Videos zu streamen. Einige Betroffene sollen sogar mehrmals Filme der Künstlerin mit eindeutigen Titeln wie „Decisions – Bitches Love Cake“, „Wrecking Ball“ oder „Adore You“ angesehen haben.
Unter Experten ist strittig, ob die Abmahnungen von U+C auf rechtlich festen Boden stehen. Bereits im Fall Redtube kamen Zweifel auf, ob das bloße Streamen von Online-Videos gegen irgendwelche deutsche Gesetze verstößt.