Bundesregierung verbietet unangekündigtes Sterben

Berlin (EZ) | 28. November 2012 | Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz verabschiedet, das Sterben ohne Vorankündigung verbietet. Grund ist der große bürokratische Aufwand, der heutzutage mit dem Tod einhergeht. Zukünftig soll jeder Bürger deshalb vor seinem Ableben sämtliche Veträge auflösen und sich aus diversen sozialen Netzwerken abmelden. 

Wer in der heutigen Zeit stirbt, hinterlässt oft einen großen bürokratischen und für die Angehörigen nur schwer überschaubaren Trümmerhaufen.

"Wir haben festgestellt, dass das Sterben nicht mehr ganz so einfach ist wie noch vor 50 Jahren", so Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). "Während früher alles noch recht überschaubar war und nach dem Tod eines Menschen nur wenig Fragen offenblieben, verliert man heute oft den Überblick und es wird zunehmend schwerer, einen plötzlich Verstorbenen auch überall "problemlos sterben zu lassen".

Vor allem im Internet sieht Bahr ein großes Problem. "Besonders junge Menschen, die plötzlich sterben, leben im Internet oft Jahre weiter, weil niemand ihre Passwörter bei den diversen sozialen Netzwerken kennt bzw. keiner weiß, wo sie noch überall angemeldet und aktiv waren."

Das Leben eines Bürgers habe heutzutage einen unheimlich langen Rattenschwanz. Für die Angehörigen sei es unmöglich, da den Überblick zu behalten.

Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung nun beschlossen, das Sterben zukünftig nur noch mit Ankündigung zu erlauben.

"Hat jemand vor, innerhalb der nächsten vier bis acht Monate zu sterben, muss er oder sie sich auch darum kümmern, sich entsprechend überall abzumelden." Alternativ sei denkbar, zumindest eine Liste für die Verwandten mit sämtlichen Seiten anzufertigen, auf denen man aktiv ist, samt Anmeldedaten.
Dasselbe gelte für Versicherungen, Abos und sonstige laufende Verträge.
"Erst dann ist es der Person gestattet, seinem Leben durch Krankheit, Unfall, Suizid, Ermordung oder natürliche Art und Weise ein Ende zu setzen", erklärt Bahr.

Wer dennoch unangekündigt das Zeitliche segnet, der müsse mit entsprechenden Sanktionen rechnen. "Diese reichen von nicht gestatteten Beerdigungen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen", so der Gesundheitsminister abschließend.


(JPL/ Foto: HeinzLW [CC BY-SA 3.0])
Ein FriedhofBisher konnte nach Belieben gestorben werden. Seit gestern ist dies nur noch mit einer entsprechenden Vorankündigung möglich.



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